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Ehrenamt stärken - Landesprogramm Thüringen im Fokus Ein wichtiger Bautsein für das gesellschaftliche Leben in Thüringen

 

Das Ehrenamtliche Engagement bildet das Fundament des gesellschaftlichen Lebens im Freistaat Thüringen. Dank rund 750.000 engagierter Bürgerinnen und Bürger halten Sie das gemeinschaftliche Miteinander in Thüringen lebendig und prägen es nachhaltig durch kulturelle und soziale Projekte und Themen.

Um dieses Engagement gezielt zu unterstützen, gibt es das Landesprogramm zur Ehrenamtsförderung, welches bestehende Strukturen stärkt und neue Initiativen ermöglicht.

 

Wer ist förderberechtigt?

  • Gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen, Initiativen und Gruppen, so wie Einzelpersonen und öffentliche Einrichtungen mit Bezug zum Ehrenamt
  • Voraussetzung ist in der Regel ein gemeinnütziges bzw. gemeinwohlorientiertes, unentgeltliches Engagement im Freistaat Thüringen

 

Was kann als Projekt gefördert werden?

  • Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen
  • ehrenamtliche Betreuung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen und in Not
  • Nachwuchsgewinnung von und für Vereine insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien
  • individuelle Würdigung von bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten natürlichen und juristischen Personen sowie Gruppen/Initiativen
  • Digitalisierung im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und bei deren Kommunikation
  • Öffentlichkeitsarbeit von Gruppen/Initiativen, Vereinen, Verbänden und Organisationen
  • Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen
  • uvm.

 

Die Zuwendung wird durch den Freistaat Thüringen gewährt. Ansprechpartner ist das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar.

 

Höhe der Förderung:

  • pro Projekt 5.000,00€ - 50.000,00€
  • bei Kooperationsprojekten bis zu 100.000,00€
  • Eigenanteil: mind. 10%

 

Bewerbungsfrist:

01.12.2025 – 15.04.2026

 

Notwendige Unterlagen:

Allgemein:

Personalausweis (Antragsteller / gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter)

Je nach Organisation:

  • Vereinssatzung / Zweckvereinbarung / Gesellschaftsvertrag
  • ggf. Registerauszug (Vereins- oder Handelsregister)
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit durch:
    • Freistellungsbescheid vom Finanzamt oder
    • Gemeinwohlbestätigung durch das Landratsamt
    • kein Nachweis erforderlich bei Körperschaften des öffentlichen Rechts

Zusätzlich bei Zuwendungsanträgen:

  • ggf. Zustimmung des Eigentümers (bei Investitionen)
  • ergänzende Unterlagen zur Projektbeschreibung

 

Das Landesprogramm stärkt das Ehrenamt nicht nur finanziell, sondern auch strukturell und gesellschaftlich. Besonders im ländlichen Raum sichert es Lebensqualität und Zusammenhalt und ist damit ein wichtiger Baustein für die Zukunft Thüringens.

 

Alle Informationen sind unter https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung abrufbar.

 

Förderanträge sind über das digitale Förderportal des Freistaats Thüringen zu stellen: https://www.foerderportal-thueringen.de/login.xhtml

Ein Erklärvideo ist auf der erstgenannten Homepage zu finden.

Team Citymanagement

Leitung Citymanagement Herr Heerklotz
Telefon: +49 (0) 3672 / 480790
info@citymanagement-rudolstadt.de


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